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Vereine 1933 bis 1945 

Die deutsche Anglerschaft unter dem Zeichen des Hakenkreuzes von 1933 bis 1945.

Zum Abschluss meiner vorhergehenden Betrachtungen zur Entwicklung der deutschen Anglerschaft von 1866 bis 1933 ging ich kurz darauf ein, dass der „Reichsverband Deutscher Sportfischer“ (RDS) nicht auf der Basis des „Deutschen Angler-Bundes“ (DAB) und auch nicht auf der Basis der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Anglerbünde“ (A.D.A.) entstand. Vielmehr wurde der „Reichsverband Deutscher Sportfischer“ auf der Grundlage der Existenz des „Arbeiter-Angler-Bundes Deutschlands“ (AABD) „an seiner Stelle“ gegründet.

Historisch gesehen finde ich diesen Vorgang schon äußerst bemerkenswert.

Eine Dokumentation dazu, in der interessante Einzelheiten zum Ablauf des Geschehens dargestellt werden, fand ich in einem Artikel der „Deutschen Angler-Zeitung“ vom 1. Juli 1933. Darin hieß es:

„Im Laufe des Monats April dieses Jahres wurde seitens der Reichsleitung der NSDAP die Geschäftsstelle des Arbeiter-Anglerbundes e.V. in Berlin … besetzt und mit der Prüfung der Geschäftsführung der Parteigenosse Friedrich Linsert beauftragt.

Nach erfolgter Prüfung, die nach dem Zeugnis des Herrn Linsert zu Beanstandungen keine Veranlassung gab, wurde der Arbeiter-Anglerbund aufgelöst und an seiner Stelle der ‚Reichsverband Deutscher Sportangler e.V.’ mit dem Sitz in Berlin gegründet. Als Ersatz für das Organ des aufgelösten Bundes, ‚Der Freie Angler’ wurde am 1. Mai ds. Js. ein ‚Mitteilungsblatt des RDS’ herausgegeben. In einer darin enthaltenen Bekanntmachung wurde u.a. zum Ausdruck gebracht, daß auch die übrigen in Deutschland bestehenden Anglerbünde dem Zuge der Zeit folgen und sich dem RDS. anschließen möchten.“

Die Regierungspresse veröffentlichte zu diesen Vorgängen folgende Verfügung:
„Der Beauftragte des Amtes für Agrarpolitik der NSDAP (Reichsleitung), Fachbearbeiter für Fischereifragen der Abteilung B. – A.R. Giese Berlin –, hat im Rahmen seines Aufgabenbereiches dem Parteigenossen Linsert zwecks Neugestaltung der Organisationdes Angelsports, gleichzeitig auch als Präsident des Reichsverbandes DeutscherSportangler e.V. die Führung der Geschäfte des Verbandes und damit den Vorsitz übertragen.“

Da bleibt für uns heute die Frage nach den Motiven, warum damals der „Reichsverband Deutscher Sportangler e.V.“ aus dem „Arbeiter-Angler-Bund Deutschlands e.V.“ heraus gegründet wurde und nicht aus dem „Deutschen Angler-Bund e.V.“. Aus keiner der mir vorliegenden Quellen konnte ich eine Antwort darauf finden. Zu vermuten ist, dass der zu dieser Zeit von Jahr zu Jahr erstarkende Arbeiter-Angler-Bund Deutschlands eine zentralere und damit auch kompetentere Rolle einnahm, als die Arbeitsgemeinschaft deutscher Anglerbünde mit dem darin geschäftsführenden Deutschen Angler-Bund. Somit könnte es sein, dass der AABD als die bessere Basis für eine bevorstehende Umorganisation des Angelsports erkannt wurde. Und nicht zuletzt ging es auch um die Zerschlagung einer Arbeiterorganisation, die aus ihrer Sympathie zu den Zielen der Sozialdemokratie nie einen Hehl machte. So konnte man eine gut funktionierende Struktur nutzen und zugleich politische Bekenntnisse zugunsten der Sozialdemokraten ausschalten. Später, dem „Zuge der Zeit folgend“, wie man sich damals ausdrückte, trat auch der DAB dem RDS bei.

Der von der Reichsleitung der NSDAP eingesetzte Vorsitzende Linsert forderte die deutschen Angler auf, die Zeit zu erkennen, nicht abseits zu stehen und mitzuhelfen, das große Ziel des Neuaufbaus zu fördern.

Als eine Zwangsvereinigung aller deutschen Angler existierte von nun an der „Reichsverband Deutscher Sportfischer“.
Er unterstand dem Reichsnährstand, Hauptabteilung IV, Abteilung Fischwirtschaft.                  
Zu einer der ersten Aufgaben des RDS gehörte die Herausgabe des Presseorgans

                                               „Der deutsche Sportangler“.




                           Die Abbildung zeigt, wie die Zeitschrift gestaltet war.

Hierbei ist zu bemerken, dass der Verband ab August 1934 in „Reichsverband Deutscher Sportfischer“ (RDSF) umbenannt wurde.

Zusätzlich erschien die als Ergänzungsblatt bezeichnete und hier abgebildete illustrierte Monatsschrift für Angel- und Fischereisport „Der Angelsport“.


„Der Angelsport“war eine Zeitschrift, die bereits Ende 1924 als erste selbständige Anglerzeitung Deutschlands gegründet wurde und die sich 1933 damit im neunten Herausgabejahr befand.
Beide Zeitschriften erschienen im Angelsport-Verlag Paul Rauser Berlin.
Die Aufgabe, die Mitglieder des Verbandes im nationalsozialistischen Geiste zu beeinflussen, erfüllte jedoch von Anfang an die Zeitschrift „Der deutsche Sportangler“.

                                                                                                                                       -
Die weitere Entwicklung des RDSF bis 1945.

Zum Jahreswechsel 1934/35 gab es auf der Führungsebene des RDSF einige einschneidende Veränderungen. Es kam nicht nur zur Änderung der Satzung, sondern es gab ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr die Funktion eines Präsidenten. Zu Beginn des Jahres 1935 bestand deshalb die Verbandsleitung des RDSF aus den folgenden Funktionen: Verbandsleiter, Stellv. Verbandsleiter und Verbandsgeschäftsführer.

Aus den Grüßen des Verbandsleiters zum Jahreswechsel 1934/35 geht hervor, dass die Zusammengehörigkeit sämtlicher deutscher Sportfischer durchaus noch nicht erreicht wurde. In einem Zeitungsbeitrag legt Linsert folgendes dar: „ … Es muß vor allen Dingen unser Bestreben sein, den RDSF zu einem mustergültigen Verband zu machen. Ich werde der bisher teilweise noch vorhandenen Gleichgültigkeit allerschärfsten Kampf ansagen.“

Strukturell gesehen gab es im RDSF Gaue, Bezirke und Vereine. 1935 wurde angeordnet, dass zur Verbesserung der Arbeitsweise alle in einem Ort ansässigen Angler-Vereine zu einem Verein zusammenzuschließen sind. Sie können bzw. durften dann jeweils die Stärke bis zu 800 Mitglieder haben. Ab Februar 1938 wurden die Gaue in Oberbezirke umbenannt, weil nur die NSDAP berechtigt war, das Wort „Gau“ als Untergliederung zu führen.

Am 19. April 1939 tritt das „Gesetz über den Fischereischein“ in Kraft. Grundlegend wurde dazu festgelegt: „Wer  den Fischfang (Fang von Fischen, Krebsen, Austern und anderen Muscheln, Seemoos sowie von Fröschen, soweit sie dem Fischereirecht unterliegen) ausübt, muß einen auf seinem Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Fischereibeamten, den Beamten der Polizei, den Fischereiausübungsberechtigten und den Fischereiaufsehern vorzeigen.“

Und so sah ein aus dieser Zeit stammender Ausweis eines Mitgliedes des Reichsverbandes Deutscher Sportfischer aus:
Der Inhaber des Ausweises,
Herr Alwin Vetter aus
Berlin, war Mitglied
im Angler-Verein
„Angelfreunde 1866 zu Berlin“
und von 1940 bis 1967 Vorsitzender dieses Vereins
sowie Mitbegründer des 1954
in der ehem. DDR gebildeten
Deutschen Angler Verbandes.

 
Die Auswirkungen des Krieges auf die deutsche Anglerschaft.

Im Oktober 1939 erfolgte durch den Verbandsführer Aumert (Friedrich Linsert wurde inzwischen auf Grund einer strafbaren Handlung abgelöst) ein Aufruf des RDSF an alle seine Mitglieder. Es ging darin um das Abfischen der Vereinsgewässer unter dem Gesichtspunkt, die Fische als „große Nahrungsreserve für das ganze deutsche Volk“ zu nutzen. Es heißt dazu in den einzelnen Abschnitten. 

„Nun ist der Zeitpunkt gekommen, diese Nahrungsreserve nutzbar zu machen. Ich fordere daher alle mir unterstellten Vereine mit Eigen- und Pachtgewässern auf  s o f o r t  zu einer planmäßigen Abfischung der Gewässer zu schreiten. Jedes Kilogramm Fisch ist voller Ersatz für ein Kilo Fleisch. 

… Vereine mit eigenem Netzwerk können die Abfischungen selbst vornehmen; die anderen Vereine haben sich mit einem Berufsfischer wegen der Abfischung ins Benehmen zu setzen.

… Es ist ein Gebot der Kameradschaft, dass diejenigen Kameraden, denen reichliche Fänge beschieden sind, sich der Familien erinnern, deren Ernährer bei unserer tapferen Truppe kämpfen.“

Hier zeichnet sich also ein erstes Mal gegenüber den Anglern eine staatliche Maßnahme ab, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem inzwischen begonnenen zweiten Weltkrieg steht.
Ende 1941 hatte der RDSF 122 000 Mitglieder, die in 26 Oberbezirken organisiert waren.

Der totale Kriegseinsatz erforderte einschneidende strukturelle Veränderungen

Mit Wirkung vom 3. Mai 1943 wurde der „Reichsverband Deutscher Sportfischer“ zur Vereinfachung der Verwaltung und zur Durchführung des totalen Kriegseinsatzes für die Dauer des Krieges als Gruppe IV in den „Reichsverband der Deutschen Fischerei“ eingegliedert. Er erhielt ab diesem Zeitpunkt die Bezeichnung „Reichsbund Deutscher Sportfischer“. Er blieb eingetragener Verein und behielt auch seine eigene Finanzverwaltung.

Im September 1943 fand ich dann folgende Mitteilung des Angelsport-Verlages Paul Rauser:

„Mit dem vorliegenden Heft nimmt ‚Der deutsche Sportangler’ vorläufig Abschied von seinen Lesern. Die Kriegswirtschaft erfordert stärkste Konzentration aller Kräfte. Diese Zusammenfassung macht es notwendig, dass unsere Zeitschrift bis auf weiteres ihr Erscheinen einstellt, um Menschen und Material für kriegswichtige Zwecke frei zu machen … 

Nach dieser Ausgabe versiegen auch meine Quellen. Es ist zu vermuten, dass in Anpassung an die Ereignisse der Kriegsjahre 1944 und 1945 die bestehenden Anglerorganisationen in den verschiedenen Ebenen in Anpassung an die Ereignisse der Kriegsjahre 1944 und 1945 ihre Arbeit selbständig fortsetzten. Anleitungen dazu wurden von der Geschäftsführung wahrscheinlich durch Rundschreiben vorgenommen.

 

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